Achtung – Anonymer Goldkauf wird gesetzlich eingeschränkt
Im Extremfall nur noch maximal vier Monate bleiben Ihnen, wenn Sie anonym Edelmetalle in Höhe der bisherigen Grenze von 15.000 € erwerben möchten:
Mitte Dezember wurde von der Europäischen Union die „Vierte Geldwäscherichtlinie“ beschlossen. Bis jetzt konnten in Deutschland Transaktionen bis zu einem Schwellenwert von 15.000 € anonym durchgeführt werden. Über dieser Grenze sind Händler gesetzlich dazu verpflichtet die Identität des Kunden festzustellen. So sollen die Schwarzgeldwäsche sowie die Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Aktuell können Sie beispielsweise bei ihrem Partner von GoldSilberShop.de können Sie Edelmetalle bis zu einem Wert von 14.999 € anonym erwerben.
Die von der EU beschlossene Richtlinie muss bis spätestens 26.06.2017 in nationales deutsches Recht übernommen werden. Wenn Deutschland also fristgerecht die EU-Vorgaben umsetzen will, verbleiben Ihnen also maximal vier Monate, um Tafelgeschäfte im bisherigen Umfang durchzuführen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gesetzesänderungen kommen?
Dass die EU-Vorgaben in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden, ist sehr sicher. Unsicher ist hingegen wann dies geschehen wird: Zwar soll die EU-Richtlinie bis zum 26.06.17 in nationales Recht umgesetzt werden, denkbar ist aber, dass dies auch früher passiert, da die Bundesregierung sich am Mittwoch auf die Umsetzung des neuen Gesetzes verständigt hat.
In der Tagesschau vom 21.02.2017 wurde gemeldet, dass die Umsetzung bis Juni erfolgen soll. Wer also gedenkt statt online lieber vor Ort anonym gegen Barzahlung Edelmetalle zu kaufen, sollte sicherheitshalber sein Kaufvorhaben nicht mehr auf die lange Bank schieben.