Wenn die Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt wird …
… dann liegt das in der (relativen) Mehrheit der Fälle an den Versicherungsnehmern. Das ergab eine Befragung von 69 Berufsunfähigkeits-(BU)-Versicherern. Ihre Ergebnisse widersprechen der weitverbreiteten Wahrnehmung, dass viele BU-Versicherer Leistungsanträge abschmettern würden.
Mit dem Ausfüllen eines Leistungsantrages sind viele Versicherungsnehmer schnell überfordert,
wenn ca. 30 Seiten an Fragen zu beantworten sind.
Tatsächlich führt die ausbleibende Kundenreaktion auf Nachfragen des Versicherers mit 36 Prozent die Liste der Ablehnungsgründe an.
Knapp dahinter folgt mit 34 Prozent die Nichterreichung des erforderlichen BU-Grades von 50 Prozent.
Weniger als jeder zehnte Antrag (9 Prozent) wird aufgrund der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten abgelehnt, also in der Regel wegen falsch beantworteter Gesundheitsfragen.
8 Prozent der Ablehnungen beruhen auf Anfechtungen wegen Betrugsverdachts, nur 2 Prozent auf Ausschlussklauseln (BU durch aus dem Versicherungsschutz ausgenommene Vorerkrankungen bzw. Schädigungen).
Es empfiehlt sich, diese wichtigen Leistungsanträge mit Unterstützung des Versicherungsmaklers zu erstellen.
Wir stellen unseren Kunden kostenfrei die Erstberatung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zur Verfügung.